Für Online-Händler und Dienstleister

Eine Widerrufsbelehrung
nach dem gesetzlichen Muster, mit dem richtigen Fristbeginn.

Die Kernformulierung folgt Anlage 1 EGBGB, der amtlichen Musterbelehrung. Wählen Sie Ihre Vertragsart, damit der Fristbeginn stimmt, und laden Sie das Ergebnis in wenigen Minuten herunter. Kostenlos, ohne Konto.

Nach Anlage 1 EGBGB Fristenrechner je Vertragsart Keine Registrierung

Wann beginnt die 14-Tage-Frist wirklich?

Der häufigste Fehler: Der Fristbeginn wird mit dem Bestelldatum verwechselt. Am Beispiel eines Warenkaufs sieht der korrekte Verlauf so aus.

Tag 0

Bestellung

Der Kunde schließt den Vertrag ab. Bei Waren läuft die Frist hier noch nicht.

z. B. Tag 3

Fristbeginn

Bei Waren: Erhalt der Ware. Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten: der Vertragsschluss selbst.

z. B. Tag 17

Fristende

14 Tage nach dem Fristbeginn endet die Widerrufsfrist um Mitternacht.

Kein frei erfundener Text.
Die Kernformulierung folgt dem Gesetz.

Anders als die meisten Generatoren verändern wir die vorgeschriebene Musterbelehrung nicht frei, sondern füllen nur die gesetzlich vorgesehenen Platzhalter.

01

Nach Anlage 1 EGBGB

Die Kernsätze folgen der amtlichen Musterbelehrung, damit Sie von der Gesetzlichkeitsfiktion profitieren können.

02

Fristbeginn je Vertragsart

Waren, digitale Inhalte, Dienstleistungen und kombinierte Verträge haben je einen eigenen, korrekt formulierten Fristbeginn.

03

PDF, Word und HTML

Exportieren Sie in drei Formaten: Word zum Weiterbearbeiten, PDF fürs Archiv und HTML zum direkten Einbinden.

04

Muster-Widerrufsformular inklusive

Die Anlage 2 nach EGBGB wird automatisch mit erzeugt, mit Ihren Unternehmensdaten vorausgefüllt.

05

In wenigen Minuten fertig

Unternehmensdaten eintragen, Vertragsart wählen, Ergebnis herunterladen. Ohne Wartezeit, ohne Konto.

06

Privatsphärefreundlich

Ihre Eingaben werden in Ihrem Browser verarbeitet. Wir speichern keine Unternehmensdaten und nutzen keine Tracking-Cookies.

Widerrufsrecht ist nicht dasselbe wie Rückgaberecht

Viele Shops werben mit einem "30-Tage-Rückgaberecht" und verwechseln es dabei mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Der Unterschied ist rechtlich bedeutend.

WiderrufsrechtGesetzliches Rückgaberecht
RechtsgrundlageGesetzlich, § 355 BGBExistiert als eigenständiges Recht nicht
Frist14 Tage, gesetzlich fixiertFrei vom Händler festgelegt (Kulanz)
FristbeginnJe nach Vertragsart geregeltFrei vom Händler festgelegt
Kann der Händler es einschränken?Nein, nur gesetzliche Ausnahmen geltenJa, jederzeit änderbar oder widerrufbar
Pflicht zur Belehrung?Ja, sonst verlängerte FristNein, freiwillige Kulanzregel

Was gehört ins Muster-Widerrufsformular?

Das Formular nach Anlage 2 EGBGB muss dem Kunden zusammen mit der Widerrufsbelehrung bereitgestellt werden. Diese Angaben gehören hinein.

  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmers
  • Formulierung "Hiermit widerrufe(n) ich/wir den Vertrag über..." mit Platz für die Warenbezeichnung
  • Feld für Bestell- oder Erhaltdatum
  • Name und Anschrift des Verbrauchers
  • Platz für Unterschrift bei Mitteilung auf Papier
  • Datumsfeld
  • Hinweis "Unzutreffendes streichen" bei den Wahlmöglichkeiten
Basisbegriffe

Das Widerrufsrecht,
verständlich erklärt.

Nicht jeder Händler möchte Jurist werden, aber jeder sollte wissen, wofür er unterschreibt. Unsere Wissensdatenbank erklärt die wichtigsten Begriffe, Fristen und Sonderfälle klar und praxisnah.

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14Begriffe
4Vertragsarten
100%Kostenlos
FAQ

Häufige Fragen

Die Fragen, die Online-Händler am häufigsten zur Widerrufsbelehrung stellen.

Basiert die generierte Widerrufsbelehrung wirklich auf dem gesetzlichen Muster?
Ja. Die Kernformulierung folgt der amtlichen Musterbelehrung nach Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 EGBGB. Wir verändern die vorgeschriebenen Passagen nicht frei, sondern füllen nur die gesetzlich vorgesehenen Platzhalter mit Ihren Angaben.
Ist eine Widerrufsbelehrung für jeden Online-Shop Pflicht?
Ja, sobald Sie als Unternehmer Fernabsatzverträge mit Verbrauchern abschließen. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Welche Vertragsart wähle ich, wenn ich Waren und eine Dienstleistung zusammen verkaufe?
Dann wählen Sie die Vertragsart "Kombinierte Verträge". Für den Fristbeginn zählt in der Regel der Erhalt der Ware, während für die Dienstleistung eigene Regeln zum Wertersatz gelten.
Muss ich das Muster-Widerrufsformular separat anbieten?
Ja. Das Formular nach Anlage 2 EGBGB muss dem Kunden zusammen mit der Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt werden, auch wenn er es nicht verwenden muss.
Kann ich die Widerrufsfrist selbst verlängern?
Ja, eine freiwillige Verlängerung über 14 Tage hinaus ist zulässig und wird gelegentlich als Marketingargument genutzt. Verkürzen dürfen Sie die gesetzliche Frist nicht.
Was, wenn keine der vier Vertragsarten genau passt?
Wählen Sie die Vertragsart, die dem Schwerpunkt Ihres Angebots am nächsten kommt, und prüfen Sie die Belehrung anschließend im Einzelfall. Bei komplexen Mischformen empfiehlt sich eine juristische Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht?
Das Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt 14 Tage. Ein Rückgaberecht ist eine freiwillige Kulanzregelung des Händlers und kann jederzeit anders gestaltet oder widerrufen werden.
Ab wann beginnt die Widerrufsfrist bei digitalen Inhalten?
Mit dem Vertragsschluss, nicht mit einem Download oder Erhalt eines Datenträgers. Bei ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn kann das Widerrufsrecht sogar vorzeitig erlöschen.
Wer gilt als Verbraucher im Sinne des Widerrufsrechts?
Jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.
Wann darf ich Wertersatz für zurückgesendete Ware verlangen?
Nur wenn die Wertminderung auf einen Umgang mit der Ware zurückgeht, der über das für Prüfung und Test notwendige Maß hinausgeht, und nur wenn ordnungsgemäß darüber belehrt wurde.
Blog

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Über die Widerrufsbelehrung

Was macht eine korrekte Widerrufsbelehrung aus?

Eine Widerrufsbelehrung, die Sie irgendwo im Internet kopieren, ist morgen Ihr größtes Risiko. Nicht weil der Text schlecht ist, sondern weil er beschreibt, was ein anderer Unternehmer tut, nicht was Sie tun. Unser kostenloser Generator stellt in wenigen Minuten eine Belehrung zusammen, die auf der amtlichen Musterbelehrung basiert und zu Ihrer Vertragsart passt.

Warum die amtliche Musterbelehrung der sicherste Ausgangspunkt ist

Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB enthält die amtliche Musterbelehrung. Verwenden Sie diesen Text korrekt und vollständig mit den richtigen Angaben, greift die gesetzliche Gestaltungsvermutung: Ihre Belehrung gilt als den gesetzlichen Anforderungen entsprechend.

Der Fristbeginn ist der kritische Punkt

Die häufigste Fehlerquelle ist der Fristbeginn. Bei Waren zählt der Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten der Vertragsschluss. Bei kombinierten Verträgen müssen Sie beide Regeln kombinieren.

Wichtig

Fehlt die Belehrung oder ist der Fristbeginn falsch angegeben, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach § 356 Abs. 3 BGB.

Was gehört minimal in jede Belehrung?

In jeder Widerrufsbelehrung sollten stehen: die 14-tägige Widerrufsfrist, der korrekte Fristbeginn, die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Folgen des Widerrufs inklusive Rückzahlungsfrist, sowie das Muster-Widerrufsformular als Anlage.

Selbst erstellen oder juristisch prüfen lassen?

Für die meisten Standardfälle reicht eine korrekt ausgefüllte Musterbelehrung. Bei komplexen Mischformen, etwa bei gesetzlichen Ausschlussgründen oder ungewöhnlichen Vertriebswegen, kann eine juristische Prüfung sinnvoll sein.

Jetzt starten

Klicken Sie auf Generator starten und Sie haben in wenigen Minuten eine Widerrufsbelehrung, die zu Ihrer Vertragsart passt. Unsere Wissensdatenbank erklärt jeden Begriff verständlich, und im Blog finden Sie praktische Beispiele zur Fristenberechnung.

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